Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um den Glasfaserausbau, Ihren Hausanschluss und allgemeine Themen. Die Antworten helfen Ihnen, schnell und einfach die passende Information zu erhalten. Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder besuchen Sie unsere Kontaktseite, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Allgemein

Die Westconnect ist eine Beteiligung des E.ON-Konzerns und baut eine leistungsstarke und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur in Ihrer Kommune aus – bis zu Ihnen ins Gebäude. So wie etwa Strom, Gas- und Wasserleitungen ist ein Glasfaseranschluss wichtig: Die Digitalisierung schreitet voran und dafür bedarf es Glasfaser. Nur mit Glasfaser ist Zukunftssicherheit gegeben. Um eine hohe Qualität der Bauleistung vor Ort sicherzustellen, arbeiten wir mit der Westnetz GmbH – einer Konzerngesellschaft der E.ON – zusammen, die Glasfaser in unserem Auftrag verlegt. Das Engagement in der Region besteht bereits seit Jahrzehnten und wird auch in den Jahren nach dem Bau der Glasfaserinfrastruktur mit Ansprechpartnern vor Ort weiter bestehen.

Glasfaser bietet nahezu unbegrenzte Bandbreite, hohe Stabilität, zukunftssichere Nutzung für Streaming, Arbeiten, E-Health, VR etc. und steigert den Immobilienwert.

Während der Vermarktungsphase kostenlos (statt bis zu 1.547 €). Auch die Anschlussaktivierung (398,65 €) entfällt bei Produktbuchung während der Phase.

Wird ein Produkt erst nach der Vermarktungsphase gebucht, fällt eine Anschlussaktivierung in Höhe von 398,65 € an – für Technik und ggf. Hardware.

Ja. Während der Vermarktungsphase kostenlos. Laut Telekommunikationsgesetz ist die Erschließung erlaubt.

Das TKG stärkt die Glasfaserinfrastruktur und erlaubt Westconnect gemäß §134 TKG 2021 den Anschluss von Gebäuden ans Netz.

Ja, als Eigentümer/Teileigentümer notwendig für reibungslosen Bau. Bei WEG zusätzlich Beschluss nötig. Mieter können Eigentümerdaten angeben – Westconnect übernimmt.

Nach §20 Abs. 2 WEG besteht ein Anspruch. Ein Beschluss der WEG ist nötig. Die Erklärung muss unterzeichnet und das berechtigte Interesse mitgeteilt werden.

Der Anschluss erfolgt in der Regel über die Hauseinführung, möglichst direkt zwischen Straße und Hausanschlussraum – kleinere Umwege werden berücksichtigt.

Ja. Deshalb ist ein Anschluss während der Bauarbeiten sinnvoll. Ein späterer Anschluss ist kostenpflichtig.

Sie ist nötig in MFH ab 3 Nutzungseinheiten für volle Leistung. Wird kostenlos errichtet, wenn bestimmte Buchungsquoten erfüllt sind.

Open Access erlaubt anderen Anbietern die Nutzung des Netzes zu gleichen Konditionen. Anbieterübersicht auf westconnect.de/partner/. Kosten für Aktivierung variieren je Anbieter.

Ausbau und Hausanschluss

Nein, mit der Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt keine Eintragung im Grundbuch Ihres Grundstücks.

Bitte sprechen Sie die Tiefbauerin oder den Tiefbauer vor Ort an. Kontaktdaten werden i.d.R. als Visitenkarte im Briefkasten hinterlegt.

In einem Ein- und Zweifamilienhaus muss ein dauerhaft aktiver Stromanschluss möglichst nah an der Hauseinführung zur Verfügung stehen. In einem Mehrfamilienhaus ist ein dauerhaft aktiver Stromanschluss am Glasfaser-Teilnehmeranschlusspunkt in der Wohnung (Gf-TA) notwendig.

Wenn es sich um eine Erbbaupacht handelt, ist die Unterschrift des Erbbaupachtnehmers, i.d.R. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie, ausreichend.

Es können keine festen Termine im Vorfeld vereinbart werden. Absprachen mit der Tiefbauerin oder dem Tiefbauer vor Ort sind immer möglich.

Vor dem Bau findet eine Hausbegehung mit der Tiefbauerin oder dem Tiefbauer statt. Beginnen die Bauarbeiten in der Straße, erfolgt der Hausanschluss i. d. R. innerhalb von 14 Tagen.

Pro Gebäude kann ein Anschluss errichtet werden. Bei mehreren Gebäuden auf dem Grundstück kann es mehrere Anschlüsse geben – ggf. mit Zusatzkosten.

Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum gewählt. Kleinere Umwege werden berücksichtigt und vor Ort abgestimmt.

Ausbau und Hausanschluss – Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser

Beim Ausbau durch die Westconnect liegt das Eigentum bei der Westconnect.

Die Verkabelung wird durch einen Dienstleister vom Hausanschlussraum bis in die Wohnung geführt. Der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt.

Wenn Sie sich später entscheiden, entfällt die Möglichkeit einer kostenlosen Errichtung.

Sie müssen ein E.ON Highspeed Produkt buchen und der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft muss dem Ausbau zustimmen.

Ab drei Parteien in einem Gebäude wird eine Gebäudeverkabelung benötigt.

Allgemeine Fragen zu Westconnect

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