Selm Cappenberg bekommt Glasfaser bis ins Gebäude

Das lange Warten hat ein Ende – Selm Cappenberg erreicht die ausgerufene Vorvermarktungsquote von 30% und kann sich über einen kostenlosen Glasfaseranschluss freuen. Die Anschlüsse bieten eine Geschwindigkeit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Damit haben Kund*innen den schnellsten Anschluss und hervorragende Stabilität für gleichzeitiges Streaming, Gaming und Homeoffice und sind bestens für die Zukunft vorbereitet.

Der Breitbandausbau in Selm Cappenberg soll voraussichtlich Mitte Juni 2023 beginnen. „Mit diesem Projekt legen wir weitere Grundsteine für eine sichere und moderne Digitalisierung in einer weiteren Stadt in Deutschland. „Fiber To The Home“-Ausbau (FTTH), also schnelles Internet direkt ins Gebäude, ist der Standard für die Zukunft. Eine leistungsstarke, digitale Infrastruktur wird immer wichtiger und wir freuen uns, die Stadt Selm bei dem Ausbau unterstützen zu können“, betonte Westenergie-Kommunalmanager Markus Droste.

Betroffene Anwohner*innen im Ausbaugebiet können sich noch bis zum 30.06.2023 für einen Vorvertrag über ein E.ON-Highspeed-Produkt entscheiden, um einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss zu erhalten.

Auskunft und Beratung

Die Westconnect GmbH ist zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kund*innen im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt dienstleistend unter der Marke „E.ON Highspeed“ durch die E.ON Energie Deutschland.

Im Rahmen der Bauvermarktung haben Anwohnende im Ausbaugebiet nun letztmalig die Chance, sich einen kostenlosen Glasfaseranschluss zu sichern. Dies ist generell noch bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis die Glasfaserleitung in der jeweiligen Straße verlegt ist. Interessierte können im Verfügbarkeitscheck unter https://eon-highspeed.com/cappenberg/ rund um die Uhr prüfen, ob für ihre Immobilie noch ein kostenloser Glasfaseranschluss möglich ist. Westconnect benötigt dazu einen Vorvertrag über ein E.ON-Highspeed Produkt und die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung (GEE) der jeweiligen Eigentümer*innen.